Auf Bundesebene gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, die für unterschiedliche Zielgruppen den Anreiz, erneuerbare Energien zu nutzen, erhöhen sollen. Am bekanntesten sind dabei die Bafa-Zuschüsse für Kleinanlagen sowie Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt derzeit (Stand: Juli 2010) das Programm erneuerbare Energien zur Verfügung. Unterschieden wird hier zwischen einem Programmteil Standard und einem Programmteil Premium. Das Förderprogramm Standard richtet sich an Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, speziell definierte Unternehmen, Landwirte und Freiberufler. Gefördert wird durch die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. In Anspruch genommen werden kann die Förderung für Anlagen zur Stromerzeugung, die dem EEG-Gesetz entsprechen, für Anlagen zur Strom-und Wärmeerzeugung – Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und für weitere bestimmte Anlagen, für die eine Förderung im Rahmen des Programms Premium nicht möglich ist.
Das Förderprogramm Premium richtet sich an einen Teil des Adressatenkreises des Programmes Standard, aber auch an kleine und mittelständische Unternehmen, große Unternehmen, Kommunen usw. Im Bereich Biomasse können hier z. B. große Biomasseanlagen gefördert werden, die von der KfW definierten Kriterien folgen. Im Förderprogramm Premium besteht die Förderung aus einem zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren und aus Tilgungszuschüssen, die aus Bundesmitteln bestritten werden.
Da beide Programme recht komplexe Richtlinien aufweisen, gilt es sich ausführlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Programme zu informieren und in Erfahrung zu bringen, ob im individuellen Fall eine Förderung möglich ist.
Eine sehr detaillierte Übersicht über weitere Förderprogramme auf Bundesebene zur energetischen Nutzung von Biomasse findet man auf den Seiten von C.A.R.M.E.N., dem Central-Agrar-Rohstoff-Marketing und Entwicklungs-Netzwerk e.V.
Gesetze, die im Zusammenhang mit Bioenergie eine Rolle spielen, sind u. a. das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die Biomasseverordnung sowie die Energieeinsparverordnung. Einblicke in die Gesetzestexte können Interessenten im Internet nehmen.